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Kostendeckung durch die Krankenkasse
Bis 56 Tage nach der Geburt werden sämtliche Leistungen von der obligatorischen Grundversicherung übernommen, es fallen keine Franchise und kein Selbstbehalt an. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Krankenkasse. Je nach Situation und persönlicher Vorgeschichte übernimmt deine Krankenkasse 10-16 Wochenbettbesuche. Die Pikettentschädigung von 150 CHF wird direkt in Rechnung gestellt, da diese nicht durch die Grundversicherung gedeckt ist. Mit dem Pikettdienst gewährleiste ich euch meine Verfügbarkeit ab Spitalaustritt bis zum Abschluss der Wochenbettbetreuung. Auch an Wochenenden und Feiertagen bin ich jederzeit für euch da. Falls ich einmal verhindert bin (Ferien, Abwesenheit, etc.) werde ich eine geeignete Vertretung organisieren.
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