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Kostendeckung durch die Krankenkasse

Bis 56 Tage nach der Geburt werden die entstehenden Kosten von der obligatorischen Grundversicherung übernommen, es fallen keine Franchise und kein Selbstbehalt an. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Krankenkasse. Je nach Situation und persönlicher Vorgeschichte übernimmt deine Krankenkasse 10-16 Wochenbettbesuche. Die Pikettentschädigung von 150 CHF wird direkt in Rechnung gestellt, da diese nicht durch die Grundversicherung gedeckt ist.

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